Verein zur Vermittlung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen n.e.V. im Unterallgäu im weiteren Text bezeichnet als HWF Unterallgäu.
Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Memmingen.
Gegenstand des Vereins ist ein Zusammenschluss hauswirtschaftlicher Dienstleistungsanbieter, der die Erschließung und Förderung neuer Einkommensquellen für ausgebildete Hauswirtschafterinnen auf dem Dienstleistungssektor bezweckt. Er verfolgt außerdem die Erschließung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen.
Diese stehen der gesamten Bevölkerung im Wirkungskreis Unterallgäu, Memmingen, Altmannshofen und Biberach zur Verfügung und werden über den Markt angeboten. Die Serviceleistungen werden je nach Anforderungen individuell gestaltet.
Die Dienstleisterinnen unterstützen sich gegenseitig in der Ausführung von Aufträgen (Urlaubsvertretung, Krankheitsvertretung, unvorhergesehene Mehrarbeit).
Die Koordination der Auftragsvermittlung und -vergabe zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern erfolgt über den Verein. Ansprechpartner für Fragen und Vermittlung:
Hauswirtschaftlicher Fachservice Unterallgäu
Ansprechpartner: Frau Tanja Völk Kontakt
Der Verein besteht aus ordentlichen Vereinsmitgliedern. Bei den ordentlichen Mitgliedern handelt es sich hauptsächlich um natürliche Personen, die zwingend über eine abgeschlossene hauswirtschaftliche Ausbildung verfügen.
Alle Mitglieder werden gleichberechtigt behandelt. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte
an o. a. Kontaktadresse.
Die Dienstleisterinnen sind dazu verpflichtet, Wettbewerbsverbote und -beschränkungen bezüglich der Übernahme von nicht über den Verein vermittelten Dienstleistungsaufträgen einzuhalten. Außerdem obliegt die Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen jedem Mitglied in eigener Verantwortung. Zur Deckung der Haftungsrisiken, die aus einem Dienstleistungsauftrag entstehen können, muss jede Dienstleisterin den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachweisen.
Desgleichen sind alle in unserem Verein zusammengeschlossenen Dienstleisterinnen zu absoluter Verschwiegenheit in Bezug auf private Daten der Kunden, Umfeld, häusliche Gegebenheiten usw. gegenüber Außenstehenden verpflichtet. Der Datenschutz ist also absolut gewährleistet. Zuwiderhandlungen werden rigoros geahndet, teilweise sogar verbunden mit Ausschluss aus dem Verein.
Leistungen und Kosten der Aufträge richten sich nach Art und Umfang der Dienstleistung. Nähere Angaben hierzu werden bei Auftragserteilung besprochen und dann in einem entsprechenden Kostenvoranschlag festgehalten. Unverbindliche Angebote werden gerne erteilt, sollte allerdings nach 10 Tagen kein entsprechender Auftrag erfolgen, sind die darin festgehaltenen Konditionen hinfällig. Zahlungsmodalitäten und eventuell zu vereinbarende Sonderkonditionen werden jeweils bei Vertragsabschluss (Auftragserteilung) mitgeteilt.
Über steuerlich abzusetzende Kosten der erteilten Dienstleistungen ist individuell zu entscheiden (Rücksprache beim zuständigen Finanzamt oder Steuerberater). Die Standardhöhe der Geltendmachung liegt momentan bei 20 % der Kosten.
Reklamationen oder Schadensersatzansprüche bei Nichterfüllung bzw. Mängelerfüllung sind direkt an die beteiligte Dienstleisterin und an den Verein zu richten.